Bei Maßnahmen zum Einbruchschutz werden förderfähige Investitionskosten von mindestens 500 Euro pro Antrag bis maximal 15.000 Euro pro Wohnung/Haus bezuschusst.
Bis 1.000 Euro förderfähige Investitionskosten werden 20% bezuschusst, darüber hinausgehend werden 10% bezuschusst.
Beispiel: Wir installieren in ihrem Einfamilienhaus eine Alarmanlage, welche inkl. Installation Sie 2.800 Euro kostet. Sie können einen Zuschuss i.H.v. von 380 Euro beantragen (20% für die ersten 1.000 Euro, 10% für die darüber hinausgehende Summe).